Als Hundebesitzer:in ist es oft mühsam und undurchsichtig was alles auf einem zukommt.  Hier findest du wichtige Anlaufstellen für deinen Hund. 

MA 60 

Die MA 60 ist in Wien für den Tierschutz, die Tierkontrolle und tierärztliche Angelegenheiten zuständig – darunter fällt auch die Überwachung der Hundehaltung und das Hunderegister. Sie kümmert sich um Beschwerden, Kontrollen, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sowie Bewilligungen.

Tierhaltergesetz

Das Wiener Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden in Wien und legt insbesondere Pflichten für Hundehalter:innen fest – etwa das Führen an der Leine oder das Tragen eines Maulkorbs in bestimmten Bereichen. Für sogenannte auffällige“ oder „gefährliche“ Hunde.

Hundesteuer 

In Wien musst du für jeden gehaltenen Hund eine jährliche Hundeabgabe zahlen – sie beträgt aktuell 72 Euro pro Hund. Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach Anschaffung beim Magistrat (MA 6 oder zuständiges Magistratisches Bezirksamt) erfolgen.

Wenn du noch Fragen hast oder Unterstützung brauchst – zögere nicht, uns zu schreiben. Wir helfen dir und deinem Vierbeiner gerne weiter!

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