Hunde Behörden Österreich – Wichtige Anlaufstellen für Hundebesitzer | Pet Connect Hier findest du wichtige Anlaufstellen für deinen Hund.
Hunde Behörden Österreich sind für viele Hundebesitzer eine wichtige Anlaufstelle. Hier findest du Informationen zu Registrierung, Hundesteuer und gesetzlichen Vorschriften für Hundehalter. Diese Seite hilft dir dabei, die wichtigsten Behörden und Regelungen rund um deinen Hund schnell zu verstehen.
MA 60
Die MA 60 ist in Wien für den Tierschutz, die Tierkontrolle und tierärztliche Angelegenheiten zuständig – darunter fällt auch die Überwachung der Hundehaltung und das Hunderegister. Sie kümmert sich um Beschwerden, Kontrollen, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sowie Bewilligungen.
Tierhaltergesetz
Das Wiener Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden in Wien und legt insbesondere Pflichten für Hundehalter:innen fest – etwa das Führen an der Leine oder das Tragen eines Maulkorbs in bestimmten Bereichen. Für sogenannte „auffällige“ oder „gefährliche“ Hunde.
Hundesteuer
In Wien musst du für jeden gehaltenen Hund eine jährliche Hundeabgabe zahlen – sie beträgt aktuell 72 Euro pro Hund. Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach Anschaffung beim Magistrat (MA 6 oder zuständiges Magistratisches Bezirksamt) erfolgen.
Wenn du noch Fragen hast oder Unterstützung brauchst – zögere nicht, uns zu schreiben. Wir helfen dir und deinem Vierbeiner gerne weiter!
